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Steuerreform in der Debatte: Wer vom Ehegattensplitting profitiert und wer das Nachsehen hat

02. April 2026

Ehegattensplitting fördert ungleiche Erwerbsmodelle und belastet vor allem Frauen

Die Diskussion um das 1958 eingeführte Ehegattensplitting ist neu aufgeflammt, seit SPD-Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil eine Reform ankündigte. Sein Vorschlag: Das Splitting für künftige Ehen abschaffen, um steuerliche Fehlanreize zu beseitigen und Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen. Die Debatte berührt zentrale Fragen von Sozialgerechtigkeit, Familienförderung und Finanzpolitik.

Wie das Splitting wirkt

Beim Ehegattensplitting geben verheiratete Paare eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird auf zwei Personen verteilt und nach dem Splittingtarif besteuert. Der Effekt: Je größer die Einkommensdifferenz innerhalb einer Ehe, desto höher der steuerliche Vorteil. Aus wirtschaftlicher Perspektive fördert dieses Modell damit Ein-Verdiener-Haushalte.

Konkrete Folgen für Arbeit und Absicherung

Wissenschaftliche Gutachten sowie internationale Institutionen wie OECD und Europäische Kommission sehen das Splitting kritisch. Es setze keine Erwerbsanreize für Frauen, heiße konkret: Viele Frauen verblieben in Teilzeit- oder Minijobs, obwohl sie gut ausgebildet seien. Das bringt zeitliche Flexibilität für Care-Arbeit, hat aber erhebliche Nachteile: geringe Lohnersatzleistungen im Falle von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit und niedrigere Rentenansprüche.

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht das Problem: In manchen Unternehmen bleiben verheiratete Frauen in Minijobs, weil der Steuervorteil des partnerschaftlichen Modells im Haushalt höher wiegt und zugleich die Krankenversicherung beitragsfrei mitläuft. Die strukturellen Folgen betreffen nicht nur individuelle Einkommen, sondern auch die langfristige soziale Absicherung dieser Frauen.

Was der Staat zahlt und wer profitiert

  • Jährliche Mindereinnahmen durch das Splitting werden auf mehr als 20 Milliarden Euro geschätzt.
  • Die Nutzung des Modells konzentriert sich stark auf die alten Bundesländer, dort liegt der Anteil bei rund 90 Prozent.
  • Die Begünstigten sind vor allem Paare mit deutlich ungleichen Einkommen, nicht automatisch Familien mit Kindern.

Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

Verfassungsrechtlich steht Ehe und Familie unter besonderem Schutz. Der Gesetzgeber hat jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum, sodass eine Reform möglich ist. Praktisch scheiterte eine Abschaffung bislang an politischem Widerstand, vor allem von CDU/CSU und FDP, und an der erwarteten Unbeliebtheit bei Teilen der Bevölkerung.

Klingbeils Kompromissvorschlag sieht vor, das Splitting nur für neu geschlossene Ehen abzuschaffen. Dadurch blieben bestehende Ehepaare geschützt, Einsparungen würden sich aber Jahr für Jahr aufbauen. Zum Vergleich: In Deutschland werden jährlich rund 400 000 Ehen geschlossen, sodass die fiskalischen Effekte graduell steigen würden.

Argumente der Kritiker und Befürworter

Für Befürworter des Splittings sprechen kurzfristige Entlastungen für Alleinverdienerpaare und die Absicherung von Haushalten mit Pflegeaufgaben oder Erwerbsunfähigkeit eines Partners. Kritiker halten dagegen, dass die Mittel am Ende nicht Familien mit Kindern zielgerichtet zugutekommen, sondern Paare allgemein bevorzugen, und schlagen stattdessen Umverteilungsmaßnahmen wie eine Kindergrundsicherung vor.

Die Entscheidung bleibt politisch

Ob und in welcher Form das Ehegattensplitting abgeschafft wird, ist vor allem eine politische Entscheidung. Sie berührt die Steuerlast von Millionen Haushalten, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und die langfristige Finanzierung sozialer Sicherungssysteme. Eine Reform könnte Veränderungen anstoßen, die Arbeitsmarkt und Familienalltag nachhaltig beeinflussen.

Vera Rosigkeit, Berlin

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