Entlastungsprämie für Minijobber: Anspruch, Grenzen und praktische Folgen
Minijobber können die steuerfreie Entlastungsprämie erhalten
Stuttgart — Der Bundestag hat für 2026/2027 eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro beschlossen. Für die rund 7 Millionen Menschen in Minijobs stellt sich damit die Frage, ob sie leer ausgehen oder doch Anspruch auf den sogenannten Krisenbonus haben.
Kurz zusammengefasst gilt rechtlich: Minijobber sind Arbeitnehmer wie alle anderen. Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen nicht ohne sachlichen Grund an Mitarbeiter in einem Teilzeit- oder Minijob verweigern. Wichtig ist zudem, dass die Prämie nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet wird und damit den Minijobstatus nicht gefährdet.
Worauf Betroffene achten sollten
- Freiwilligkeit: Trotz Gleichbehandlung ist die Auszahlung der Prämie freiwillig. Es besteht kein individueller gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung durch den Arbeitgeber.
- Steuer- und sozialabgabenfrei: Die Prämie bleibt brutto gleich netto und beeinflusst nicht die monatliche Verdienstgrenze von Minijobs.
- Kein Ersatz bestehender Zahlungen: Vereinbarte Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld oder vertraglich zugesicherte Zulagen dürfen nicht einfach als Entlastungsprämie umetikettiert werden.
- Mehrfachzahlungen möglich: Beschäftigte können die Prämie sowohl im Hauptjob als auch im Minijob erhalten. Bei Wechsel des Arbeitgebers bis Juni 2027 sind mehrere Auszahlungen denkbar; Unterbrechungen beim selben Arbeitgeber führen diesen Vorteil nicht herbei.
- Praktische Realität: Tarifgebundene Unternehmen zahlen mit höherer Wahrscheinlichkeit; kleine Betriebe vor allem in Gastronomie und Einzelhandel könnten eher zurückhaltend sein.
Weitere Punkte in Kürze: Die gesetzliche Frist für die Auszahlung wurde bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Voraussichtlich wird eine Auszahlung nicht vor Juli 2026 erfolgen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich im Zweifel an ihre Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden und prüfen, ob Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Regelungen vorsehen.
Fazit: Rechtlich können Minijobber von der Entlastungsprämie profitieren. Ob sie tatsächlich einen Bonus erhalten, hängt jedoch maßgeblich vom Entschluss des Arbeitgebers und von der wirtschaftlichen Lage des Betriebs ab.

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