Feiertage im Minijob: Rechte, Ausnahmen und was Beschäftigte jetzt wissen müssen
Feiertage bedeuten für Minijobber meist bezahlte Freistellung
Bochum – Mit dem Mai kommen mehrere gesetzliche Feiertage und für Minijobber stellen sich immer wieder Fragen zu Arbeitszeit und Vergütung. Grundsätzlich gelten für geringfügig Beschäftigte die gleichen Schutzregeln wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: An gesetzlichen Feiertagen darf in der Regel nicht gearbeitet werden.
Dieses Beschäftigungsverbot leitet sich aus dem Arbeitszeitgesetz ab. Zugleich nennt der Gesetzgeber eindeutige Ausnahmen: Erlaubt ist Feiertagsarbeit etwa in Verkehrsbetrieben, bei Medienbetrieben, in Not- und Rettungsdiensten sowie in Gaststätten und anderen Bereichen, in denen die Dienstleistung an Feiertagen fortlaufend erbracht werden muss.
Was gilt, wenn ein regulärer Arbeitstag auf einen Feiertag fällt
Fällt ein vertraglich vereinbarter Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, haben Minijobber Anspruch auf bezahlte Freistellung. Der Arbeitgeber kann die entfallene Schicht nicht einfach auf einen anderen Wochentag vor- oder nachverlagern. In den Branchen, in denen Feiertagsarbeit zulässig ist, dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Minijobber jedoch an Feiertagen einsetzen.
Anspruch auf Zuschläge und Ersatzruhetag
Für geleistete Arbeit an einem Feiertag besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag. Viele Arbeitgeber zahlen aus Kulanz oder Betriebsvereinbarung freiwillige Zuschläge; diese können unter bestimmten Bedingungen steuer- und beitragsfrei sein. Unabhängig davon ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Ersatzruhetag zu gewähren, wenn an einem Feiertag gearbeitet wurde.
Praktische Hinweise für Minijobber
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, die Zuschläge oder andere Regelungen enthalten können.
- Bei Unsicherheiten helfen Beratungsstellen, Gewerkschaften oder die Minijob-Zentrale weiter.
- Dokumentieren Sie geleistete Stunden und Absprachen schriftlich, damit Rechte später nachweisbar sind.
Für Beschäftigte in Bochum und ganz Deutschland gilt: Informieren und klären lohnt sich, damit Feiertage nicht zu finanziellen oder organisatorischen Überraschungen führen.

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