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Ende einer Beitragsspezialregelung: Bis zu einer Million Beschäftigte verlieren Vorteil in der Arbeitslosenversicherung

30. April 2026

Beitragserhöhung für Geringverdiener in Teilzeit beendet eine historische Anomalie

Wien. Wer Teilzeit arbeitet und wenig verdient, muss sich in Zukunft auf höhere Abgaben in die Arbeitslosenversicherung einstellen. Im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 werden schrittweise Beitragssätze angehoben, sodass für bis zu eine Million Beschäftigte der bisher ermäßigte Satz nach und nach dem allgemeinen Normalsatz angeglichen wird.

Die Maßnahme beendet eine lange bestehende Ungleichbehandlung im Versicherungssystem: Bisher zahlten viele Geringverdiener in Teilzeit proportional niedrigere Beiträge, ohne dass sich dies unmittelbar auf ihren Anspruch oder die Höhe der Versicherungsleistungen auswirkte. Mit dem Auslaufen dieser Sonderregelung wächst die Beitragslast für besonders viele Frauen und Beschäftigte in atypischen Arbeitsverhältnissen.

Was die Reform für Betroffene bedeutet

Ausgewählte Rechenbeispiele zeigen, dass die Reform bei manchen Haushalten spürbar ins Portemonnaie greifen kann. Bei sehr geringen Einkommen führt der höhere Beitragssatz zu einer deutlichen Relativbelastung, weil die Sozialabgaben anteilig stärker ins Gewicht fallen als bei Vollzeitbeschäftigten mit höherem Lohn. Die Erhöhung erfolgt gestaffelt, heißt aber nicht, dass alle Betroffenen sofort voll belastet werden.

Warum die Regierung die Regel ändert

Die angekündigten Anpassungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Korrekturen am Arbeitsmarkt und bei der Familienförderung. Unter anderem wird der Familienlastenausgleichsfonds neu justiert. Befürworter der Reform argumentieren mit einer größeren Gerechtigkeit und der Notwendigkeit, Finanzierungslücken zu schließen. Kritiker warnen vor einesseits sozialpolitisch problematischen Effekten und anderseits möglichen Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt, weil geringfügig Beschäftigte stärker belastet werden könnten.

Wer besonders betroffen ist

  • Teilzeitbeschäftigte mit sehr niedrigem Arbeitsvolumen und entsprechend kleinem Bruttolohn
  • Beschäftigte in Branchen mit hoher Teilzeitquote
  • Haushalte, in denen mehrere geringfügig Beschäftigte arbeiten und sich die Mehrbelastung summiert

In Wien etwa äußern Interessenvertretungen bereits Besorgnis über die sozialen Folgen. Sie fordern flankierende Maßnahmen, damit die Reform nicht zu einem Verlust der Nettoverdienste bei den ohnehin Schwächeren führt.

Die Umstellung ist politisch und administrativ heikel, weil sie kurzfristig Einnahmen erhöht, langfristig aber auch die Nachfrage bei niedrigeren Einkommensgruppen schwächen kann. Es bleibt offen, welche weiteren Ausgleichspakete oder sozialpolitischen Maßnahmen die Regierung für besonders Betroffene plant.

Der Übergang erfolgt schrittweise und wird Teil der Debatten rund um das Doppelbudget 2027/2028 sein. Betroffene sollten die angekündigten Fristen und Ausführungsgesetze genau verfolgen, um zu sehen, wie stark sie persönlich betroffen sein werden.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: derstandard.de

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