Minijobs neu geregelt: Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro
Minijobgrenze steigt auf 603 Euro
Deutschlandweit Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland macht darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2026 die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben wurde. Grund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung liegt nun bei 603 Euro im Monat.
- Für Midijobs beginnt die Übergangszone ab 603,01 Euro; die bisherige Obergrenze von 2 000 Euro bleibt unverändert.
- Innerhalb der Midijob-Grenzen zahlen Beschäftigte einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Diese Ermäßigung wirkt sich nicht zu Lasten der späteren Rentenansprüche aus, denn die Rente wird auf Grundlage des vollen Verdienstes berechnet.
- Die zulässige Dauer kurzfristiger Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben wurde auf 15 Wochen beziehungsweise 90 Arbeitstage erhöht.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Anhebung eine spürbare Entlastung: Minijobber können nun etwas mehr hinzuverdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge entrichten zu müssen. Arbeitgeber sollten ihre Verdienstgrenzen und Abrechnungsprozesse prüfen, damit Einordnungen in Minijob oder Midijob korrekt erfolgen.
Ausführliche Erläuterungen zu den Neuerungen, zur Berechnung von Beiträgen und zu den Auswirkungen auf die Rentenansprüche finden Interessierte in der Broschüre «Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente», die bei der Deutschen Rentenversicherung bereitsteht.

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