GKV-Reform trifft Minijobs: Kleine Einkommen geraten unter Druck, Gewerkschaften fordern mehr
GKV-Lücke erzwingt Umdenken bei Minijobs
Berlin – Die Reformvorschläge zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung stellen die Privilegien der geringfügigen Beschäftigung infrage. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der Minijobs erstmals annähernd wie reguläre Arbeitsverhältnisse behandelt und damit für viele Betriebe und Beschäftigte deutliche Mehrkosten bedeutet.
Kernpunkte des Entwurfs sind unter anderem:
- Anhebung des pauschalen Arbeitgeberbeitrags für Minijobs vom bisherigen Satz von 13 Prozent auf das Niveau des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags.
- Eine einmalige Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 um rund 300 Euro.
- Weitere Einsparmaßnahmen im Leistungskatalog der GKV sowie Anpassungen bei Zuzahlungen und Teilkrankschreibungen.
Die Krankenkassen begründen die Massnahmen mit dramatisch wachsenden Defiziten; ohne Eingriffe drohten in den kommenden Jahren Milliardenlücken. Die Reform soll Beiträge stabilisieren und die Finanzierung nachhaltiger gestalten.
Handwerk warnt vor Kahlschlag
Betroffene Branchen sehen die Pläne deutlich kritischer. Besonders das Gebäudereinigerhandwerk, in dem Minijobs rund 30 Prozent der Beschäftigung ausmachen, warnt vor Existenzproblemen. Verbandsvertreter rechnen damit, dass viele Unternehmen die zusätzlichen Lohnnebenkosten nicht tragen können und gezwungen wären, geringfügige Stellen abzubauen oder Arbeit umzustrukturieren. In personalintensiven Betrieben, in denen bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten auf Personal entfallen, schlägt jede Erhöhung der Abgaben unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit durch.
DGB: Schritt in die richtige Richtung, aber nicht genug
Im Gegensatz zu den Arbeitgeberverbänden begrüßt der Deutsche Gewerkschaftsbund den Vorstoß als überfälligen Schritt. Der DGB sieht die steuer- und sozialrechtliche Privilegierung von Minijobs als veraltet an und kritisiert, dass viele geringfügig Beschäftigte dadurch keine eigenständige Absicherung gegen Krankheit, für Alterssicherung oder Arbeitslosigkeit aufbauen können. Für viele Frauen sei die gegenwaertige Regelung eine sozialpolitische Sackgasse.
Der Gewerkschaftsbund fordert, Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen, zugleich aber Übergangsregelungen für Menschen zu schaffen, die Minijobs aus familären oder zeitlichen Gründen bewusst wählen.
Politische und betriebliche Folgen
Die Debatte dürfte in den kommenden Wochen an Fahrt aufnehmen. Arbeitgeber warnen vor Arbeitsplatzverlusten und höheren Preisen für Dienstleistungen, Gewerkschaften drängen auf mehr soziale Absicherung. Für betroffene Beschäftigte bleibt die Sorge, dass die Reform zwar Arbeit sozialer macht, zugleich aber die Flexibilität einschränkt, die viele als Vorteil schätzen.
Ob die Vorlage in dieser Form Gesetz wird, ist offen. Klar ist jedoch, dass die Diskussion über die Zukunft geringfügiger Beschäftigung und die Frage nach fairer Finanzierung der Gesundheitskassen zu einem zentralen politischen Konfliktpunkt werden dürfte.

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