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Klingbeil verschärft Steuerregeln für Minijobs – Arbeitgeber müssen tiefer in die Tasche greifen

10. August 2026

Minijobs werden für Arbeitgeber deutlich teurer

Berlin. Finanzminister Lars Klingbeil hat einen Gesetzentwurf zur umfassenden Steuerreform vorgelegt, der neben Entlastungen für Familien auch eine spürbare Belastung für Arbeitgeber mit sich bringt. Kernpunkt ist die Anhebung der Pauschalsteuer auf Minijobs von 2 % auf 5 %, eine Maßnahme, die die Kosten für Betriebe erhöht, die auf geringfügig Beschäftigte angewiesen sind.

Die Reform soll gestaffelt in den Jahren 2027 und 2028 in Kraft treten. Parallel plant die Bundesregierung, Kindergeld und den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen, um das Existenzminimum besser abzusichern. Zugleich werden hohe Einkommen stärker besteuert: Der Spitzensteuersatz von 42 % soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70 600 Euro gelten, für sehr hohe Einkommen ist eine zusätzliche Reichensteuer vorgesehen, die ab 2027 Einkommen über 280 000 Euro mit bis zu 47 % belastet.

Für viele Arbeitgeber bedeutet die Anhebung der Pauschalsteuer eine spürbare Mehrbelastung, vor allem in Branchen mit hohem Anteil an Minijobs wie Gastronomie, Beherbergung und Einzelhandel. Verbände äußern Sorgen, dass die kurzfristige Wirkung auf Beschäftigung und Betriebsstrukturen unterschätzt wird. «Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden», mahnen Vertreter der Arbeitgeberseite und fordern eine tragbare Beitragslast.

Offen ist zudem, ob Minijobber künftig teilweise in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Eine Empfehlung der Rentenkommission sieht vor, geringfügig Beschäftigte in die Rentenversicherung einzubeziehen. Diese Frage soll im Rahmen der anstehenden Rentenreform im Herbst 2026 entschieden werden und könnte die Wirtschaftlichkeit von Minijobs für sieben Millionen Beschäftigte grundlegend verändern.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

  • Arbeitgeber tragen künftig eine höhere Pauschalsteuer von 5 % für Minijobs.
  • Minijobber selbst bleiben vorerst steuerfrei, Änderungen bei Sozialabgaben sind aber möglich.
  • Die Reform wird in zwei Stufen 2027 und 2028 umgesetzt; Debatten und Detailregelungen sind noch offen.

Der Gesetzentwurf markiert einen politischen Kompromiss zwischen Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten und höheren Abgaben für Spitzenverdiener sowie Änderungen bei Sonderregelungen wie den Minijobs. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Arbeitgeber, Beschäftigte und die Parlamente die vorgeschlagenen Veränderungen bewerten und ob Nachbesserungen erfolgen.

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