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Rentenkommission will Altersteilzeit verschieben und Blockmodell abschaffen

15. August 2026

Altersteilzeit soll erst ab 58 möglich sein und das Blockmodell soll wegfallen

Berlin — Eine Empfehlung der Rentenkommission, die in der laufenden Debatte kaum Beachtung fand, würde die Praxis des vorgezogenen Übergangs in den Ruhestand grundlegend verändern. Künftig soll Altersteilzeit erst ab 58 Jahren zugänglich sein statt wie bisher ab 55, und das weit verbreitete Blockmodell soll entfallen. Rund 274 000 Beschäftigte nutzen derzeit diese Form des Übergangs.

Die Vorschläge, zusammengefasst in Empfehlung 13 von 33, sehen im Kern vor: das Mindestalter für Altersteilzeit anzuheben, die Altersgrenze an die Regelaltersgrenze zu koppeln und das Blockmodell abzuschaffen. Das Modell mit dauerhaft halbierter Arbeitszeit würde dagegen erhalten bleiben. Nach Angaben der Kommission soll aus der Empfehlung bis Ende 2026 ein Gesetz entstehen.

Schaeffler und das Beispiel sozialverträglicher Umstrukturierung

Ein praktisches Beispiel liefert der Automobilzulieferer Schaeffler: Das Unternehmen nutzt Altersteilzeitmodelle, um etwa 1300 Stellen sozialverträglich abzubauen. Genutzt wird dort häufig das Blockmodell, das Beschäftigten erlaubt, zuerst voll zu arbeiten und in einer zweiten Phase freigestellt zu werden, während das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Genau dieser Mechanismus stößt der Kommission sauer auf, weil er de facto einer vorgezogenen Rente gleichkomme.

Warum das Blockmodell umstritten ist

Das Blockmodell ist attraktiv, weil es planbaren Übergang ermöglicht: Arbeitgeber stocken in der Regel das reduzierte Entgelt um mindestens 20 Prozent auf und leisten zusätzliche Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Für die Kommission ist dies eine verkappte Frührente, die das Versorgungssystem belastet und Anreize verschiebt.

Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einer Linie

Seltener Konsens herrscht in diesem Fall zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern: Beide warnen vor den Folgen einer Abschaffung. Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall Baden-Württemberg, bezeichnet das Instrument als eines der sozialsten Werkzeuge beim industriellen Umbau und mahnt: «Wer dieses Instrument abschafft, riskiert deutlich härtere Einschnitte.» Arbeitgeber warnen, dass ohne das Modell härtere Mittel für Personalabbau verbleiben könnten, etwa betriebsbedingte Kündigungen.

Rechtliche Unsicherheit für bestehende Vereinbarungen

Formal ist noch nichts beschlossen: Empfehlung 13 ist bislang ein Vorschlag, ein Gesetzentwurf steht aus. Juristen erwarten zwar, dass laufende Vereinbarungen Bestandsschutz genießen, doch eine ausdrückliche Regelung dazu fehlt. Unternehmen und Betriebsräte stehen damit vor der Frage, wie sozialverträgliche Umstrukturierung künftig gelingen soll, wenn ein etabliertes Instrument wegfällt.

Die Debatte betrifft Beschäftigte deutschlandweit und trifft besonders Branchen mit hoher Tarifbindung und längeren Beschäftigungsdauern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe sollten die Entwicklung genau verfolgen, denn die Reform könnte sowohl individuelle Übergangspläne als auch betriebliche Personalstrategien nachhaltig verändern.

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