Wenn Minijobs verschwinden: Vereine und Gastronomie in Schleswig-Holstein fürchten Einschnitte
Minijobs könnten Angebote in Vereinen und Gastronomie einschränken
Die Empfehlungen einer Rentenkommission, Minijobs künftig sozialversicherungspflichtig zu machen, haben in Schleswig-Holstein Alarm ausgelöst. Rund 230000 Menschen im Land arbeiten derzeit in geringfügigen Beschäftigungen, viele davon in Sportvereinen, Gaststätten und in der tourismusnahen Saisonarbeit. Die möglichen Folgen reichen von höheren Personalkosten bis zu einem reduzierten Angebot für Mitglieder und Gäste.
Was sich konkret ändern würde
Derzeit gelten für Minijobs klare Vereinbarungen: Beschäftigte dürfen bis zu 603 Euro im Monat verdienen und sind meist von Beiträgen zur Kranken, Pflege und Arbeitslosenversicherung befreit, während pauschale Arbeitgeberbeiträge gelten. Macht ein Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig, fallen gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlende Beiträge für Kranken, Pflege, Renten und Arbeitslosenversicherung an. Das bringt bessere Absicherung und stärkere Rentenansprüche, zugleich können für Beschäftigte netto geringere Beträge übrig bleiben, falls Arbeitgeber nicht die Bruttolöhne anheben.
Vereine: Ehrenamt und Angebot auf dem Prüfstand
Für kleine Sportvereine sind Minijobber unverzichtbar, etwa für Reinigungsdienste, Ausschank in Vereinsgaststätten oder die Unterstützung bei Veranstaltungen. Sven Navers vom RSV Landkirchen warnt: «Man muss dann gucken, ob man das Angebot, was man jetzt hat, noch so halten kann oder ob man das weiter runterschrauben muss.» Vereinsvorsitzende befürchten weniger Trainingszeiten, weniger Betreuung und steigende Mitgliedsbeiträge, um die höheren Personalkosten zu kompensieren. Der Landessportverband mahnt zudem, dass höhere Abgaben die Bereitschaft zur Übernahme bezahlter Tätigkeiten neben ehrenamtlichem Engagement schwächen könnten.
Gastronomie und Tourismus: Saisonale Flexibilität in Gefahr
Besonders stark spürbar wäre die Reform in der Gastronomie und im Tourismus. Betreiberinnen und Betreiber, die saisonal Personal brauchen, setzen auf Minijobs, um Spitzen abzufangen. David Depenau vom Ferien und Freizeitpark Weissenhäuser Strand sagt, die Branche könne es sich nicht leisten, dauerhaft Festangestellte für saisonale Spitzen einzustellen. Nach seinen Angaben würden sozialversicherungspflichtige Stellen pro Beschäftigtem etwa 20 Prozent höhere Kosten verursachen, sodass viele der aktuell 80 Minijobber nicht in gleicher Zahl gehalten werden könnten.
Reaktionen von Verbänden und Perspektiven
Der Hotel und Gaststättenverband Dehoga Schleswig-Holstein lehnt eine Einschränkung von Minijobs ab und verweist auf die Bedeutung des Instruments für Öffnungszeiten, Personalplanung und die Betriebswirtschaftlichkeit kleiner Betriebe. Die Rentenkommission argumentiert andererseits, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langfristig zu besseren Rentenansprüchen und stabileren Sozialkassen führen kann. Eine Ausnahme soll laut Vorschlag nur noch fuer Schülerinnen und Schüler gelten.
Was als Nächstes folgt
Derzeit sind die Empfehlungen der Rentenkommission noch keine Gesetzeslage. Bevor sich an der Rechtslage etwas ändert, müsste ein Gesetzentwurf erarbeitet und parlamentarisch beschlossen werden. Bis dahin wägen Vereine, Gastronomen und Verbände bereits Optionen ab: Angebot einschränken, mehr 800 Euro Jobs schaffen oder Beiträge erhöhen. Welche Entscheidungen am Ende stehen, wird maßgeblich davon abhängen, wie Politik und Sozialpartner die Balance zwischen sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Flexibilität gestalten.

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