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Pflegeversicherung am Limit: Warken legt Spar- und Mehrbelastungsplan vor

11. Juni 2026

Pflegeversicherung droht erhebliches Defizit trotz Reformvorschlägen

Berlin – Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor einer tiefgreifenden Finanzkrise. Ein erster Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz PNOG aus dem Bundesgesundheitsministerium skizziert ein Bündel aus Mehreinnahmen, Leistungskürzungen und Strukturveränderungen, mit dem Ministerin Nina Warken die Kassen wieder in die Balance bringen will. Das Ministerium rechnet damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf bis 2030 auf rund 20,9 Milliarden Euro anwachsen könnte.

Der Entwurf sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die sowohl Beiträge steigern als auch Ausgaben begrenzen sollen. Geplant sind unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, ein höherer Zuschlag für Kinderlose, Beitragszahlungen für geringfügig Beschäftigte sowie eine Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung. Gleichzeitig sollen Ausgaben durch Anpassungen bei Begutachtungen, verlängerte Stufen in stationären Pflegeleistungen und eine gedämpfte Dynamisierung der Leistungssteigerungen reduziert werden.

Warken beschreibt das Vorhaben als notwendigen Schritt zur Stabilisierung und Zukunftssicherung des Systems und betont zugleich den Anspruch, Versorgung und Prävention nicht aus den Augen zu verlieren. «Wir haben eine dynamisch ansteigende Zahl an Pflegebedürftigen und wir haben immer weiter steigende Beitragssätze. Der Handlungsbedarf ist also groß», sagte sie vor Journalisten. In dem Entwurf ist aber auch vermerkt, dass der übliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung bis 2028 ausgesetzt bleiben soll; eine Rückzahlung der rund fünf Milliarden Euro, die der Bund in der Coronapandemie übernommen hat, ist nicht vorgesehen.

Konkrete Finanzbausteine und Entlastungen

Zu den Einnahmeseiten zählen Schätzungen wie 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie Mehreinnahmen aus einem erhöhten Zuschlag für Kinderlose und aus Beiträgen für Minijobs. Arbeitgeber sollen künftig für Minijobber einen Beitrag von 3,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung leisten. Die Beitragslast für Kinderlose soll vollständig von den Versicherten getragen werden.

Auf der Ausgabenseite setzt das BMG auf Einsparungen durch veränderte Begutachtungsregeln, die Verzögerung höherer Leistungszuschläge in stationären Einrichtungen sowie eine abgesenkte Dynamisierung der Pflegeleistungen orientiert an der durchschnittlichen Kerninflation. Außerdem sieht der Entwurf vor, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu reduzieren, was den Kassen Mehreinnahmen und gleichzeitig niedrigere Anwartschaften bringen soll.

Prävention, Rehabilitation und digitale Modernisierung

Ein zentraler struktureller Baustein ist die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation. Versicherte über 60 Jahren sollen Anspruch auf medizinische Früherkennungs‑ und Präventionsleistungen erhalten. Kassen sollen Versichertendaten nutzen, um präventionsrelevante Bedarfe zu erkennen und passende Angebote zu unterbreiten.

Neu vorgesehen ist zudem eine verpflichtende Pflegebegleitung ab 2028 für alle Leistungsberechtigten, die das Entlastungsbudget nutzen. Diese Begleitung soll jährliche Beratungen in der häuslichen Umgebung sicherstellen und bei komplexen Fällen ein Fallmanagement ermöglichen. Ergänzend plant das BMG ein digitales Pflege-Cockpit, das Betroffenen und Angehörigen zentrale Informationen und Antragstools an einem Zugang bündelt.

Für die Digitalisierung stationärer Einrichtungen sind Fördermittel von insgesamt 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen. Ziel ist die Anschaffung und Implementierung von Dokumentationssystemen, Assistenztechniken zur Entlastung des Personals und die Qualifizierung des Personals im Umgang mit digitalen Werkzeugen.

Neue Budgetmodelle und Nachbarschaftshilfen

Der Gesetzentwurf sieht die stärkere Nutzung von Budgetlösungen vor: Sachleistungsbudgets, Entlastungsbudgets, Überbrückungsbudgets und Sozialraumbudgets sollen häusliche Versorgung flexibilisieren. Landeseinheitliche Anerkennungsregeln sollen Nachbarschaftshelfende und lokale Anbieter für Alltagsunterstützung sichtbarer machen und eine Einbindung in die Leistungslandschaft erleichtern.

Kritik von Oppositionspolitik und Verbänden

Aus der SPD kamen vorsichtige Worte: Der Entwurf enthalte zwar sinnvolle Präventionsansätze, liefere aber keine überzeugende Antwort auf die Finanzkrise der Pflegeversicherung, kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis. Besonders bemängelt wird das Ausbleiben eines Strukturausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung.

Verbände monieren eine unausgewogene Belastungsverteilung. Der GKV-Spitzenverband warnt vor schmerzhaften Einschnitten für Pflegebedürftige und Beitragszahler, der AOK-Bundesverband spricht von einer großen Zumutung, weil viele Maßnahmen auf Leistungskürzungen und zusätzliche Belastungen für Versicherte hinausliefen. Arbeitgeberverbände kritisieren, die Reform setze falsche Anreize und biete zu wenig Entlastung für die Versorgungspraxis.

In Berlin und bundesweit ist die Debatte offen: Entscheidend wird sein, wie Bund, Länder und Kommunen ihre finanziellen Verantwortlichkeiten künftig verteilen und ob durch kombinierte Maßnahmen aus Mehreinnahmen, Einsparungen und zielgerichteten Investitionen eine nachhaltige Stabilisierung gelingt.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: aerzteblatt.de
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