newsbezeichnung

Minijobs weiter möglich, Rentenpflicht bleibt strittig

30. September 2026

Minijob-Regel bleibt strittig, aber nicht abgeschafft

Die Empfehlung der Alterssicherungskommission, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, hat eine breite Debatte ausgelöst. Die Bundesregierung betont jedoch, dass es keinen Plan zur vollständigen Abschaffung von Minijobs gibt. Entscheidend bleibt, ob und in welcher Form die Vorschläge in Gesetzesform umgesetzt werden.

Worum ging es bei den Vorschlägen?

Im Zentrum stand Vorschlag Nummer 26 der Kommission: Minijobs sollen ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren und grundsätzlich beitragspflichtig werden. Ausnahmen sollten nach den Empfehlungen nur noch f├╝r Sch├╝lerinnen und Sch├╝ler bestehen. Kommissionsmitglieder begründen dies mit dem Ziel, die Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und Beitragslücken zu verringern.

So sind Minijobs aktuell geregelt

Bisher k├∂nnen Minijobberinnen und Minijobber w▯hlen, ob sie Rentenbeitr├§ge zahlen. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil bei 3,6 Prozent, in Privathaushalten bei 13,6 Prozent. Wer etwa 603 Euro monatlich verdient, zahlt aktuell rund 21,71 Euro Eigenanteil und erh├╝lt daf├╝r nach Angaben der Minijob-Zentrale einen Rentenanstieg von durchschnittlich 5,68 Euro pro Jahr im Rentenalter.

Wer w├§re betroffen?

Im ersten Quartal 2026 waren rund 6,8 Millionen Menschen in Minijobs besch盲ftigt. Der Gro├ƒteil der Minijobberinnen und Minijobber arbeitet im Handel, in der Fahrzeugreparatur sowie im Gastgewerbe. Viele Minijobs werden von Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern sowie Frauen ausgef├╝hrt.

Kritik und Bef眉rworter

  • Arbeitgeberverb盲nde warnen vor hohen Zusatzkosten und sehen in den Vorschl盲gen ein faktisches Aus f眉r Minijobs, besonders im Gastgewerbe.
  • Kritiker heben hervor, dass Minijobs Flexibilit盲t auf dem Arbeitsmarkt schaffen und vielen Menschen einen einfachen Nebenverdienst erm枚glichen.
  • Wirtschaftsforscher weisen darauf hin, dass die Abschaffung der Privilegien f眉r Minijobs gerade Frauen zum Einstieg in regul盲re Besch盲ftigung bewegen k枚nnte und damit langfristig sozialversicherungsrechtliche Absicherungen st盲rkt.

Welche Folgen k枚nnten die Vorschl盲ge haben?

Sollten Teile der Empfehlungen angenommen werden, w├Łrden steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile wegfallen. Eink■nfte aus Minijobs m眉ssten normal versteuert werden, sofern sie den Grundfreibetrag ■bersteigen, und in vielen F盲llen w眉rden Ehegattensplitting-Effekte f眉r Nebenverdienerinnen und Nebenverdiener entfallen. Das k枚nnte f眉r Betroffene netto zu weniger Einkommen f眉hren, andererseits aber zu besseren Rentenanwartschaften.

Der aktuelle Stand

Die Empfehlungen der Kommission sind unverbindlich und dienen der Bundesregierung als Diskussionsgrundlage. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte in einer Fernsehsendung, dass die Regierung nicht vorhabe, Minijobs generell abzuschaffen, sondern Unterschiede zwischen Personen mit mehreren Nebenjobs und solchen, die auf Aushilfst盲tigkeiten angewiesen sind, zu ber眉cksichtigen.

Unabh盲ngig von den Vorschl盲gen gibt es bereits seit dem 1. Juli 2026 eine konkrete Regelung: Wer sich bislang dauerhaft von der Rentenversicherungspflicht befreien lie├, kann einmalig wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zur眉ckkehren und damit Beitragszeiten und Rentenanspr■che sichern.

Ob und wie die Bundesregierung Teile der Kommissionsvorschl盲ge aufgreift, bleibt offen. Die Entscheidung wird einschneidende Effekte f眉r Millionen Nebenverdienende in Deutschland haben und steht damit im Mittelpunkt der weiteren politischen Debatten.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: mainpost.de
[C43171]
[C43142]
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - - [Bildnachweis]