Minijobs 2027: Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro — Folgen für Arbeitszeit, Lohn und Rente
Minijob-Grenze steigt ab 1. Januar 2027 auf 633 Euro
Ab Jahresbeginn 2027 erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte deutschlandweit auf 633 Euro. Die Anpassung folgt der regelmäßigen Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn und wirkt sich direkt auf Stundenausmaß, Lohnkosten und Rentenbeiträge aus.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt gleichzeitig auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Grundsätzlich gilt dieser Anspruch auch für Minijobberinnen und Minijobber. Für Beschäftigte, deren Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, kann die Anhebung der Verdienstgrenze jedoch mehr mögliche Arbeitszeit erlauben, sofern der Stundenlohn unverändert bleibt.
Ein Rechenbeispiel
Wer 16,00 Euro pro Stunde verdient, konnte bisher bei einer Grenze von 603 Euro etwa 37,7 Stunden im Monat arbeiten (603 Euro ÷ 16,00 Euro = 37,7 Stunden). Mit der neuen Grenze von 633 Euro wären damit rund 39,6 Stunden möglich (633 Euro ÷ 16,00 Euro = 39,6 Stunden) — knapp zwei Stunden mehr im Monat.
Anders ist die Lage für Minijobs zum gesetzlichen Mindestlohn: 603 Euro bei 13,90 Euro entsprachen 2026 rund 43,4 Stunden. 2027 kompensiert die neue Grenze von 633 Euro den höheren Stundenlohn von 14,60 Euro so, dass auch dann wieder etwa 43,4 Stunden möglich sind. Für Beschäftigte zum Mindestlohn ändert sich der mögliche Stundenumfang damit praktisch nicht.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
- Arbeitgeber sollten prüfen, bei welchen Minijobbern der höhere Mindestlohn zu Mehrkosten pro Arbeitsstunde führt.
- Bei Beschäftigten mit Stundenlöhnen oberhalb des Mindestlohns kann die neue Grenze den erlaubten Arbeitsumfang erhöhen; Arbeitgeber und Beschäftigte sollten Arbeitszeiten und Vereinbarungen rechtzeitig anpassen.
- Die sonstigen Regelungen der geringfügigen Beschäftigung bleiben unverändert, etwa zu Rentenversicherungsfragen, Pauschalabgaben und Besteuerung.
Wichtig ist die Einordnung des regelmäßigen Monatsverdienstes: Schwankungen sind möglich und einzelne Monate können über 633 Euro liegen, ohne dass der Minijob-Status automatisch entfällt. Problematisch wird es dann, wenn durch vereinbarte oder regelmäßig zu erwartende Arbeitszeiten dauerhaft höhere Verdienste anfallen.
Die Erhöhung auf 633 Euro ist Teil einer seit 2022 bestehenden Mechanik, die die Minijob-Grenze am Mindestlohn ausrichtet. Arbeitgeber und Beschäftigte in Deutschland sollten die Folgen für Lohnabrechnung, Arbeitszeitplanung und Rentenansprüche vor dem Jahreswechsel prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vereinbaren.