Minijob in der Rente: Wie viel erlaubt ist und welche Nebenjobs sich wirklich eignen
Minijob neben der Rente bleibt flexibel und ohne Rentenkürzung
Deutschlandweit entscheiden sich viele Ruheständlerinnen und Ruheständler dafür, stundenweise zu arbeiten – sei es für zusätzliches Einkommen, soziale Kontakte oder um berufliches Wissen weiterzugeben. Seit 2023 werden Hinzuverdienste nicht mehr automatisch auf die Altersrente angerechnet. Das macht Minijobs für ältere Menschen rechtlich unkompliziert und planbar.
Wie viel darf man verdienen?
Ab 2026 liegt die neue Minijob-Grenze bei 603 Euro pro Monat. Diese Grenze steigt in Abhängigkeit vom gesetzlichen Mindestlohn; 2027 wird ein weiterer Anstieg erwartet. Wichtig zu wissen ist, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden und auch regelmäßige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Grenze einfließen.
Welche Tätigkeiten passen besonders gut?
Geeignete Minijobs zeichnen sich durch Planbarkeit und moderaten Zeitaufwand aus. Typische Beispiele sind:
- Empfang oder Telefonzentrale in Praxen, kleinen Firmen oder Hotels – meist sitzend und gut planbar
- Bürohilfe oder Archivarbeit – ideal für Personen mit kaufmännischem Hintergrund
- Verkaufshilfen oder Kassierdienste im Einzelhandel – für fitte Rentnerinnen und Rentner mit Freude am Kundenkontakt
- Nachhilfe oder Lernbegleitung – zeitlich flexibel und finanziell attraktiv bei fachlicher Eignung
- Begleit- oder Fahrdienste – stundenweise organisiert und hilfreich für die Gemeinschaft
- Bibliotheks- oder Museumsaufsicht – ruhiges Umfeld mit festen Einsatzzeiten
Bei allen Tätigkeiten lässt sich das Stundenvolumen meist so anpassen, dass die Minijob-Grenze eingehalten wird.
Midijob und Aktivrente: Wann lohnen sich größere Verdienste?
Wer regelmäßig mehr als 603,01 Euro monatlich verdienen möchte, tritt in den Übergangsbereich ein, den sogenannten Midijob. Dort gelten reduzierte, aber steigende Sozialabgaben bis zur Obergrenze von 2000 Euro. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann außerdem die Aktivrente greifen: Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei möglich. Die Aktivrente gilt allerdings nicht für Minijobs oder für Selbstständige.
Was ist steuerlich und versicherungstechnisch zu beachten?
Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird, können Krankenversicherungsbeiträge für Rentnerinnen und Rentner anfallen, wenn eine Versicherungspflicht besteht. Zudem ist ein großer Teil der Rente steuerpflichtig und zusätzlicher Arbeitslohn kann dazu führen, dass eine Steuererklärung notwendig wird. Die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen empfehlen, individuelle Fragen vorab zu klären.
Fazit
Ein Minijob bietet vielen Menschen im Ruhestand eine einfache, flexible Möglichkeit, aktiv zu bleiben und die Haushaltskasse aufzubessern. Wer deutlich mehr verdienen möchte, sollte Midijob-Modelle oder eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle mit Blick auf die Aktivrente prüfen. Entscheidend bleibt die persönliche Situation: Gesundheit, gewünschtes Arbeitspensum und steuerliche sowie versicherungsrechtliche Folgen.