newsbezeichnung

GKV in Schieflage: Regierung plant Beitragserhöhung für Minijobs zur Haushaltsstabilisierung

06. Mai 2026

Regierung will Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs anheben, um GKV-Defizit zu begrenzen

Berlin – Angesichts eines drohenden Milliardenlochs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Finanzierung der GKV langfristig stabilisieren soll. Experten rechnen für das nächste Jahr mit einem Defizit von bis zu 15 Milliarden Euro, das sich bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro ausweiten könnte.

Der Entwurf für ein GKV Beitragssatz Stabilisierungsgesetz bündelt verschiedene Maßnahmen: höhere Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, die Streichung des Hautkrebsscreenings aus dem Leistungskatalog und die Einführung einer Teilkrankschreibung. Im Fokus der öffentlichen Debatte steht vor allem die geplante Änderung bei Minijobs.

Was sich für Minijobs ändert

Bislang zahlen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte eine pauschale Abgabe von 13 Prozent, sofern die Beschäftigten gesetzlich versichert sind. Der Entwurf sieht vor, diese Sonderregelung abzuschaffen und die Arbeitgeberbeiträge auf das Niveau des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent zu heben, hinzu käme der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Bundesregierung verspricht damit höhere Einnahmen für die Kassen und mehr Planungssicherheit für die Beitragsentwicklung.

Warnungen aus Handwerk und Branchen mit hohem Minijob‑Anteil

Besonders betroffen wären Branchen mit einem hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten, etwa die Gebäudereinigung oder Teile des Gastgewerbes. Betriebsvertreter warnen, dass steigende Lohnnebenkosten unmittelbar zu Einsparungen beim Personal führen könnten. In Firmen, in denen Minijobs einen erheblichen Teil der Beschäftigung ausmachen, sehen viele Arbeitgeber die Gefahr von Stellenabbau oder der schwierigen Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Gewerkschaften sehen Schritt in die richtige Richtung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die Pläne deutlich positiver und spricht von einem kleinen Schritt zur Korrektur einer veralteten Privilegierung. Der DGB fordert schon länger eine grundlegende Reform der geringfügigen Beschäftigung. Gewerkschaftsvertreter betonen, Minijobs dürften nicht dauerhaft reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verdrängen und sehen die Maßnahme als Beitrag zur Schaffung fairerer Arbeitsbedingungen.

Folgen und Zeitplan

Die Debatte dürfte angesichts der Bandbreite der Betroffenen weiter intensiv bleiben. Während das Kabinett die Reform beraten will, warnen Wirtschaftsvertreter vor kurzfristigen Belastungen für kleine Unternehmen. Politisch steht damit nicht nur die Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen auf dem Spiel, sondern auch die Frage, wie sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziele miteinander in Einklang gebracht werden können.

Die konkreten Auswirkungen auf Beschäftigung und Lohnkosten werden von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen. Viele Unternehmen fordern Übergangsfristen und begleitende Maßnahmen, um harte Einschnitte zu vermeiden. Der weitere Verfahrensverlauf bleibt abzuwarten, bis der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert und beschlossen wird.

Quellen der Darstellung sind öffentliche Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, Stellungnahmen von Branchenverbänden und Gewerkschaften sowie redaktionelle Recherchen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: merkur.de
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - Veröffentlichung: 08.05.2026  - C47884 - [Bildnachweis]