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DZG warnt vor Minijob-Einschränkungen und fordert Anreize statt Verteuerung

30. September 2026

DZG warnt vor zusätzlichen Belastungen durch geplante Minijob-Reform

Deutschlandweit, 24.09.2026 — Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) schlägt Alarm: Geplante Änderungen am Sonderstatus der Minijobs könnten nach Ansicht der Organisation Millionen Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe gefährden und Betriebe vor erhebliche Personalplanungsprobleme stellen.

In einem aktuellen Impulspapier mit dem Titel «Minijobs: Erwerbsbeteiligung stärken statt einschränken» fordert die DZG den Erhalt des bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus. Hintergrund sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die eine weitgehende Abschaffung dieses Sonderstatus vorgeschlagen hat. Parallel werden höhere Pauschalsteuern und steigende Arbeitgeberbeiträge diskutiert.

Die DZG verweist auf Zahlen der Minijob-Zentrale: Zum 30. Juni 2026 waren rund sieben Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt, davon etwa 1,3 Millionen in der Gastwelt. Besonders in Bereichen wie Hospitality, Tourismus und Foodservice seien Minijobs fester Bestandteil der Personalplanung, um Wochenenden, Abenddienste, Veranstaltungen und saisonale Nachfragespitzen abzudecken.

DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge warnt eindringlich: «Für viele Betriebe sind Minijobs unverzichtbar. Wer die Erwerbsbeteiligung erhöhen will, darf bestehende flexible Beschäftigungsformen nicht verteuern oder ersatzlos streichen.» Stattdessen müsse Mehrarbeit attraktiver werden und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtert werden.

Vier zentrale Empfehlungen der DZG

  • Beibehaltung des bisherigen Minijob-Sonderstatus und Verzicht auf zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber und Beschäftigte.
  • Reform der steuerlichen Behandlung von Zweitbeschäftigungen, um Nebenjobs nicht zu benachteiligen.
  • Prüfung höherer Freibeträge und geringerer Abgaben für zusätzliche Arbeitsstunden.
  • Maßnahmen, die den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern und zugleich Anreize für mehr Arbeitsstunden schaffen.

Die DZG betont, dass sie das Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung teilt. Gleichwohl sei zu erwarten, dass ein Teil der geringfügigen Beschäftigung entfalle, wenn die Rahmenbedingungen deutlich verschärft würden. Viele Minijobber üben ihre Tätigkeit ergänzend zu Studium, Familienaufgaben, Hauptberuf oder Ruhestand aus; entfielen diese Möglichkeiten, drohe ein tatsächlicher Rückgang an Arbeitsangebot.

Mit Blick auf die laufenden Gesetzgebungsverfahren, darunter die geplante Erhöhung des Pauschalsteuersatzes für Minijobs von zwei auf fünf Prozent im Rahmen der Einkommensteuerreform 2027, fordert die DZG eine Politik, die zusätzliche Arbeit belohnt und die betriebliche Flexibilität erhält. Die Debatte hat durch jüngste Landtagswahlen neue politische Relevanz gewonnen und dürfte den weiteren Reformkurs der Bundesregierung beeinflussen.

Abschließend mahnt Klinge: «Deutschland braucht mehr Erwerbsbeteiligung. Dafür müssen zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver werden und flexible Beschäftigungsformen erhalten bleiben.»

Der Bericht stützt eine Nachricht von: hogapage.de
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