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Rentenreform vertagt: Beitragspflicht für Minijobs vorläufig gestoppt

29. September 2026

Kommissionsvorschlag würde Beitragspflicht für Minijobs bringen, Regierung bremst

Berlin — Die Debatte um die Zukunft der Minijobs in Deutschland bleibt offen. Die Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs aufzuheben und die Opt-out-Möglichkeit bei der Rentenversicherung zu streichen. Die Bundesregierung signalisierte inzwischen Zurückhaltung und sieht die Empfehlungen zunächst als Grundlage für weitere Beratungen.

Worum ging es bei den Empfehlungen

Im Kern empfahl die Kommission, geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und Ausnahmen fast ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Damit würde der bisherige Sonderstatus von Minijobs wegfallen und die gesonderte Behandlung im sogenannten Midijob-Bereich überflüssig.

Konkrete Auswirkungen für Beschäftigte

Bisher können Minijobberinnen und Minijobber wählen, ob sie in die Rentenkasse einzahlen möchten. Wer sich dafür entscheidet, leistet einen geringen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, im gewerblichen Bereich derzeit rund 3,6 Prozent, im Privathaushalt deutlich mehr. Nach Rechnung der Minijob-Zentrale erhöht sich die monatliche Rente mit jedem Jahr Einzahlung nur um vergleichsweise kleine Beträge, für viele bleibt der unmittelbare Vorteil daher gering.

Sollte die Bundesregierung Teile der Empfehlungen übernehmen, könnten steuerliche Begünstigungen entfallen. Einkünfte aus Minijobs würden regulär dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet, sodass bei Überschreitung des Grundfreibetrags Einkommensteuer fällig werden kann. Für verheiratete Paare bedeutet das insbesondere eine stärkere steuerliche Belastung des Zweitverdieners durch das Ehegattensplitting.

Wer ist betroffen und wo arbeiten Minijobber

Im ersten Quartal 2026 gab es rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Die meisten sind im Handel, in der Kfz-Instandhaltung und im Gastgewerbe beschäftigt. Besonders zahlreich vertreten sind Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Frauen. Im Gewerbe zahlen bislang nur ein Fünftel der Minijobbeschäftigten Beiträge zur Rente.

Proteste aus Wirtschaft und Gastronomie

Arbeitgeberverbände reagierten kritisch auf die Vorschläge. Vertreter aus Hotellerie und Gastronomie warnten vor zusätzlichen Belastungen und sprachen von einem faktischen Ende von Minijobs in ihrer heutigen Form. Kritiker fordern stattdessen mehr Flexibilität und Anreize für Beschäftigung, damit Arbeit nicht noch teurer wird.

Politische Einordnung und Ausblick

Die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich. Kanzler Friedrich Merz machte deutlich, dass eine Abschaffung der Minijobs nicht geplant sei und zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen unterschieden werden müsse. Unabhängig von den Kommissionsvorschlägen trat bereits zum 1. Juli 2026 eine Regelung in Kraft, die es zuvor befreiten Minijobbern einmalig ermöglicht, wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückzukehren und damit Ansprüche nachzuentstehen.

Für Minijobberinnen und Minijobber, Arbeitgeber und politisch Verantwortliche bleibt die Frage zentral, wie sich soziale Absicherung, Steuerlast und Arbeitsmarktfunktion von Minijobs in Zukunft ausbalancieren lassen. Die endgültige Entscheidung dürfte Teil intensiver parlamentarischer Debatten und Verhandlungen bleiben.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: mainpost.de
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