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Altersteilzeit in der Schwebe: Koalition plant Ende des Blockmodells

08. September 2026

Blockmodell der Altersteilzeit steht vor dem Aus

Rund ein Drittel derjenigen, die Altersteilzeit nutzen, wählen das sogenannte Blockmodell: zuerst voll arbeiten, dann vollständig aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Dieses Modell, das vielen Beschäftigten netto rund 70 Prozent ihres früheren Einkommens sichert, steht nun zur Debatte.

Ein Beispiel macht die Funktionsweise deutlich: Wer 5.000 Euro brutto verdient und auf eine halbe Stelle wechselt, würde rechnerisch 2.500 Euro erhalten. Arbeitgeber stocken dieses Entgelt gesetzlich mindestens um 20 Prozent auf, in unserem Rechenbeispiel also auf 3.000 Euro brutto. Weil der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, erhalten Betroffene am Ende etwa 70 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts, in vielen Tarifverträgen sind es sogar 80 bis 85 Prozent. Zusätzlich leisten Unternehmen Beiträge zur Rentenversicherung.

Kein automatisches Anrecht, kein flächendeckender Anspruch

Altersteilzeit ist kein Allgemeinrecht. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter von 55 Jahren und eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 1.080 Tagen in den fünf Jahren vor Beginn. Viele Arbeitgeber vergeben Altersteilzeitplätze nur begrenzt, oft pro Jahrgang oder nach betrieblicher Kontingentregelung.

  • Mindestalter derzeit 55 Jahre
  • Aufstockung durch Arbeitgeber mindestens 20 Prozent des halbierten Entgelts
  • Rentenbeiträge müssen auf mindestens 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts entrichtet werden

Vor allem in großen Unternehmen verbreitet

Statistisch gesehen nutzen deutlich mehr Männer als Frauen das Instrument. Fast die Hälfte der Betroffenen arbeitet in Großbetrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten, vor allem in Energieversorgung, Finanzdienstleistung und verarbeitendem Gewerbe.

Rentenkommission empfiehlt Änderungen

Die Rentenkommission empfiehlt, das Eintrittsalter für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell zu streichen. Der Koalitionsausschuss hat im Juli 2026 signalisiert, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, ein Gesetzentwurf soll im Herbst folgen. In Berlin betonten Vertreter der Koalition, dass die Reformen Teil einer umfassenderen Neuordnung der Altersübergänge sein sollen.

Arbeitsmarktforscher Ulrich Walwei bezeichnete das Instrument als faktisch ein Frührentenmodell und stellte dessen arbeitsmarktpolitischen Nutzen infrage. Gewerkschaften warnen jedoch, ohne das Blockmodell drohten härtere Wege beim Stellenabbau und weniger Spielraum für sozial verträgliche Übergänge in den Ruhestand.

Formal ist noch nichts beschlossen. Wer bereits eine vertragliche Vereinbarung über Altersteilzeit besitzt, dürfte in der Praxis von Bestandsschutz profitieren, wie auch die gesetzliche Regelung, die die 70 Prozent netto sicherstellt, vorerst erhalten bleibt. Ob und wie genau die Umsetzung erfolgt, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen.

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